OB-Wahl in Freiburg

Martin Horn wird wegen Klage erst einmal Amtsverweser

Uwe Mauch

Von Uwe Mauch

Mi, 13. Juni 2018 um 18:52 Uhr

Freiburg

Martin Horn muss seinen neuen Job als Freiburger OB zunächst als Amtsverweser antreten. Eine Dauerkandidatin hat die Wahl angefochten und nun gegen die ablehnenden Bescheide Klage eingereicht.

Bis ein Gericht darüber entschieden hat, kann Horn seinen OB-Posten formal nicht antreten. Das hat eine gravierende Auswirkung: Er darf im Gemeinderat nicht abstimmen.
Die Dauerkandidatin ist bei anderen Wahlen schon ähnlich ...

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