Freiburger Forscher

Hysterie ums Killervirus

Wie riskant ist die Forschung an gefährlichen Pandemie-Erregern? Am virologischen Institut der Freiburger Uniklinik arbeiten drei Teams mit dem Vogelgrippevirus H5N1. Ein Besuch im Labor.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
RESTRICTED TO EDITORIAL USE  GETTY OUT  | Foto: AFP ImageForum
1/3
RESTRICTED TO EDITORIAL USE GETTY OUT Foto: AFP ImageForum
Ein Mann im weißen Kittel fährt seine Klauen aus und wetzt seine spitzen Zähne, seine Augen treten aus ihren Höhlen – zu dieser Karikatur titelte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vergangene Woche "Forscher dürfen Killerviren züchten". Auch die BZ berichtete von der "Angst vor dem Supervirus", die Wiener Zeitung erklärte vor einigen Tagen gar, die Viren seien nun "vogelfrei".
Was ist passiert? Vor einem Jahr war das angebliche "Killervirus" bereits Thema auf allen Kanälen: Forscher hatten den Vogelgrippeerreger H5N1 gentechnisch derart verändert, dass sich Frettchen in Versuchen damit gegenseitig ansteckten – per Tröpfcheninfektion. Zuvor war die Ansteckung eigentlich nur bei direktem Kontakt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel