"Ich bin eigentlich der Geschädigte"

BZ-Plus Amtsgericht: Verletzung der Privatsphäre durch Tonaufnahmen.  

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OFFENBURG. Ein Jahre langer Nachbarschaftsstreit hat seinen vorläufigen Höhepunkt in Tonaufnahmen vor einer Toilette eines der beiden Kontrahenten gefunden: Der Vorgang ist sogar vor dem Amtsgericht Offenburg gelandet. Wegen unerlaubter Verteilung dieser Aufnahmen wurde ein 30-jähriger Berufskraftfahrer aus Offenburg zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

In der Anklage von Staatsanwältin Sophia Ortlieb wurde dem Mann vorgeworfen, dass er im Januar 2018 Bild- und Tonaufnahmen direkt vor der Toilette seines Wohnungsnachbarn gemacht und diese dann weiterverbreitet habe. Der Klage ging ein längerer, zäher Nachbarstreit voraus. Ausgangspunkt war ein ...

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