Im Gebiet Älmle wird nicht gebaut

Der Gemeinderat hat die Aufhebung einer Polizeiverordnung aus dem Jahr 1958 beschlossen .
MEISSENHEIM (rb). Mit seinem einstimmig gefassten Grundsatzbeschluss, die "Polizeiverordnung zur Regelung der baulichen Nutzbarkeit der im Bereich Älmle liegenden Grundstücke" aus dem Jahr 1958 aufzuheben, ist der Gemeinderat am Montag einer Empfehlung des Planungsbüros Fischer gefolgt. Damit kann das Areal Älmle nicht für eine Wohnbebauung ...