Im Kreis Lörrach können Schwangere keine operativen Abtreibungen machen lassen
Weite Wege in herausfordernder Zeit: Wer eine Schwangerschaft operativ abbrechen möchte, hat im Kreis Lörrach keine Möglichkeit dazu. Auch mit dem neuen Zentralklinikum wird sich daran nichts ändern.
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Liegt keine medizinische Notwendigkeit oder ein Sexualdelikt vor, sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie aber straffrei. So muss der Eingriff in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen werden, und Betroffene müssen sich mindestens drei Tage davor von einer anerkannten Beratungsstelle beraten ...