Erlass des Sozialministeriums

Im Ortenaukreis gilt die Sperrstunde ab Samstag

Das Sozialministerium hat eine Klarstellung zum Erlass von Sperrstunden veröffentlicht. Kreise werden darin verpflichtet, bei 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner die Vorgaben umzusetzen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gaststätten (hier Stuttgart) sollen von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Gaststätten (hier Stuttgart) sollen von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Der Ortenaukreis ist seit Donnerstag laut Landesgesundheitsamt offiziell ein Corona-Hotspot. Grund: Die 7-tages-Inzidenz von mehr als 50 Corona-Infektionen innerhalb von einer Woche wurde überschritten. Der Wert lag am Donnerstag bei 55,7.
Am Freitag veröffentlichte das Sozialministerium des Landes ein Schreiben, in dem klargestellt wird, wie Kreise bei Überschreiten des 50er-Werts zu reagieren haben. Darin heißt es: "Wenn ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel