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Erlass des Sozialministeriums

Im Ortenaukreis gilt die Sperrstunde ab Samstag

  • Fr, 23. Oktober 2020, 12:53 Uhr
    Ortenaukreis

     

Das Sozialministerium hat eine Klarstellung zum Erlass von Sperrstunden veröffentlicht. Kreise werden darin verpflichtet, bei 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner die Vorgaben umzusetzen.

Gaststätten (hier Stuttgart) sollen von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Gaststätten (hier Stuttgart) sollen von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Der Ortenaukreis ist seit Donnerstag laut Landesgesundheitsamt offiziell ein Corona-Hotspot. Grund: Die 7-tages-Inzidenz von mehr als 50 Corona-Infektionen innerhalb von einer Woche wurde überschritten. Der Wert lag am Donnerstag bei 55,7.
Am Freitag veröffentlichte das Sozialministerium des Landes ein Schreiben, in dem klargestellt wird, wie Kreise bei Überschreiten des 50er-Werts zu reagieren haben. Darin heißt es: "Wenn ...

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