In Freiburg wurde ein 62-Jähriger vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs freigesprochen
Ein 62-Jähriger wurde am Dienstag vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs an einer Frau mit geistiger Behinderung freigesprochen. Das Gericht konnte die Schuld des Angeklagten nicht ohne Zweifel feststellen.
"In einem Rechtsstaat muss nicht die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden – der Staat hat die Schuld zu beweisen." Mit diesen Worten schloss Richter Proß die Urteilsverkündung am ...