Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Fußgängerzone, stattfindende Veranstaltungen: Was die neue Corona-Verordnung für Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt bedeutet.
Wegen steigender Corona-Zahlen hat das Land die Alarmstufe drei ausgerufen. Private Treffen werden auf zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt, Veranstaltungen auf 100 Menschen, dazu wird die Maskenpflicht verschärft. Was die neuen Regeln für Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt bedeuten.
"Daher appelliere ich an jeden einzelnen: ...