Ein Baum in Todtnau bereitet Ärger, weil beim Nachbarn zu viel Laub landet. Der Eigentümer will sie nun fällen – doch das wird nur erlaubt, wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze unter acht Meter liegt.
Der Todtnauer Bauausschuss hatte am Mittwoch über den Antrag eines Anwohners beraten und die Fällung des Baumes empfohlen, falls der Abstand zum Nachbargrundstück acht Meter unterschreitet. Ist er größer, darf der Baum stehen bleiben. Wie Bauamtsleiter Klaus ...