Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs müssen Influencer nur bezahlte Produkthinweise als Werbung kennzeichnen. Cathy Hummels hat damit einen jahrelangen Rechtsstreit gewonnen.
Die Influencerin Cathy Hummels darf auf Instagram selbstgekaufte Produkte empfehlen, ohne dies als Werbung kennzeichnen zu müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem komplexen Grundsatzurteil entschieden. Er beendete damit einen jahrelangen Streit, bei dem es viele ...