Amtsgericht
Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma muss sich wegen fehlender Sozialabgaben verantworten
Der Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus einer Müllheimer Umlandgemeinde soll zwischen April und Dezember 2012 einigen Mitarbeitern nicht den vorgeschrieben Mindestlohn bezahlt, anderen wiederum den Arbeitslohn in bar ausgezahlt und damit Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben. Der Fall wurde nun vor dem Müllheimer Amtsgericht verhandelt.
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