Belastetes Material
Initiative Regiowasser zu PAK-Vorwurf in Todtnauberg: "Belastung ist nicht mehr hinnehmbar"
Gegen die Stadt Todtnau läuft eine Anzeige wegen möglicher Lagerung von PAK-haltigem Material auf dem Radschert. Die Initiative Regiowasser sieht die Verantwortung beim Landratsamt.
Sa, 6. Dez 2025, 20:00 Uhr
Todtnau
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Das Landratsamt Lörrach hatte zu den Vorwürfen auf BZ-Anfrage Stellung genommen (BZ vom 18. November) und betont, dass die vorliegenden Beprobungsergebnisse die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Initiative Regiowasser möchte dies so nicht stehen lassen und reagiert nun wiederum mit einer Stellungnahme: "Aus den offen daliegenden Haufwerken werden bei (Stark-)Regen partikulär gebundene PAK aus- und abgeschwemmt und gelangen damit in nächstgelegene Rinnsale und Bäche. Damit erfolgt im Laufe des dann folgenden Fließweges eine weitere Zerkleinerung der PAK-belasteten Kleinpartikel und letztlich eine zunehmende Bioverfügbarkeit der PAK", schreibt Nikolaus Geiler im Namen von Regiowasser. Und weiter: "Als Einzelfall wäre so eine Gewässerbelastung vielleicht noch zu tolerieren. Bei der Vielzahl von Ablagerungen von teerhaltigem Straßenausbruch entlang von Gewässern im Südschwarzwald handelt es sich aber in der Summe um eine Belastung, die auch im Hinblick auf den Vorsorgegedanken nicht mehr hinnehmbar ist."
Vermischungsverbot sei nicht eingehalten worden
Auch geht die Initiative auf das Vermischungsverbot ein, welches bereits von Dieter Berger vom BUND-Regionalverband Hochrhein beim Vor-Ort-Termin in Todtnauberg angeprangert worden war: "Wenn das Haufwerk stark unterschiedliche PAK-Konzentrationen aufweist, ist das ein Indiz dafür, dass am Herkunftsort des Materials und/oder auf dem Transport das Vermischungsverbot nicht beachtet worden ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass stark belastetes Material mit weniger belastetem Material 'runterverdünnt' worden ist. Wenn jetzt das gemischte Material mit dem Segen des Landratsamtes wegen der Unterschreitung der Grenzwerte in das Parkplatzareal anstandslos eingebaut werden darf, wird im Nachhinein der Verstoß gegen das Vermischungsverbot legalisiert. Wäre es nicht die Aufgabe des Landratsamtes gewesen, zunächst einmal den Verstoß gegen das Vermischungsverbot zu sanktionieren?"