Kriminalprävention
Internetaktivitäten des Tatverdächtigen im Fall Ayleen A. wurden nie überwacht

Bis vor kurzem stand der Tatverdächtige im Fall Ayleen A. unter Führungsaufsicht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Laut Ermittlern wurde er "engmaschig beobachtet" – nur nicht seine Internetaktivitäten. Mehr als zehn Millionen Datensätze müssen jetzt ausgewertet werden.