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Ist der Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann ist der Job weg

Bei Aufhebungsverträgen gibt es kein Recht auf Widerruf. Ist der Vertrag einmal unterzeichnet, gibt es kein zurück mehr. Dann ist in der Regel der Job weg. Im Zweifel sollten Beschäftigte besser abwarten.  

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