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Mit Gewinn leben

Ist der Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann ist der Job weg

Kurt Höllwarth
  • Sa, 19. März 2022, 14:00 Uhr
    Beruf & Karriere

     

Bei Aufhebungsverträgen gibt es kein Recht auf Widerruf. Ist der Vertrag einmal unterzeichnet, gibt es kein zurück mehr. Dann ist in der Regel der Job weg. Im Zweifel sollten Beschäftigte besser abwarten.

  | Foto: Gajus  (stock.adobe.com)
Foto: Gajus  (stock.adobe.com)
Wer an der Haustür einen Staubsauger kauft, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Beim ...

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