Konflikt ums Feiern

Isteiner Schwellen - begehrt für Partys

Im Sommer zieht es viele Leute nach draußen, und eines der beliebtesten Ausflugsziele der Region sind die Isteiner Schwellen. Sie werden zur Entspannung nach Feierabend und zum Sonntagsausflug geschätzt, für Geburtstagsfeiern, Vereinstreffen und Musikpartys. Was die wenigsten wissen: Es ist nicht legal, zu Veranstaltungen an den Schwellen einzuladen – ob privat oder öffentlich. Manch jungen Partyorganisatoren mag das aber nicht einleuchten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die große  Party an den  Schwellen bedürfte einer Genehmigung.  | Foto: privat
Die große Party an den Schwellen bedürfte einer Genehmigung. Foto: privat
Genehmigungspflicht
Was geht und was nicht
Kein Problem sieht Clemens Pfahler zum Beispiel für ein privates Fest, zu dem ein Geburtstagskind ein paar Freunde mitnimmt. Die Gruppe müsse dann auch, wenn sie sich auf den Schwellen aufhalte, selbst die Risiken tragen, auf die ja ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel