Der Bernauer Gemeinderat hat die Kommune mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft betraut. Weithin unbekannt: Viele Bürger sind Jagdgenossen, ohne es zu wissen. Dazu gehört nur eine einzige Voraussetzung.
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Wer Wald besitzt, muss ihn in der Regel für die Jagd zur Verfügung stellen (Symbolfoto). Foto: Philipp Schulze (dpa)
"Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft", hatte es in der Beschlussvorlage zu der Gemeinderatssitzung im April geheißen. Der erste Weg der Recherche führt zur Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Waldshut, und die erste Frage ist schlicht: Was ist und tut eine ...