Jetzt geht's lediglich noch um Körperverletzung

"Samurai-Verfahren": Staatsanwalt beantragt drei Jahre Jugendstrafe / Lob für den Angeklagten für dessen Einsicht.  

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OFFENBURG (eri). Aus dem Vorwurf des versuchten Mordes ist im Laufe des "Samurai-Verfahrens" eine gefährliche Körperverletzung geworden. Staatsanwalt Klaus Oesterle forderte jetzt drei Jahre Jugendstrafe für den geistig noch ...

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