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"Jeweils ganz nah am Verbot"

  • Fr, 07. Februar 2003
    Freiburg

     

BZ-INTERVIEW mit Wilhelm Güde zum Wettbewerbsrecht.

FREIBURG. Zwar machten wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen nur rund zehn Prozent seiner Fälle aus, sagt Wilhelm Güde, Vorsitzender Richter der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Freiburg. Doch unter diesen zehn Prozent gebe es eine Reihe höchst interessanter Einzelfälle. Der juristische Streit um die Opferlichter der Firma Heliotron (siehe Text rechts) falle in der Intensität, mit der er betrieben werde, aus dem Rahmen. Über das, was Werbung darf und was nicht, sprach BZ-Redakteur Thomas Jäger mit ihm.

BZ: Werbung ist generell voll von Superlativen. Da werden die "neuesten", "besten", "günstigsten" Produkte angepriesen. Wo sind die Grenzen, die Gesetzgeber und Mitbewerber ziehen?
Güde: Jede Werbung ist nach Paragraf 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - kurz: UWG - ...

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