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EuGH

Jobvergabe bei Kirchen darf nicht immer von der Konfession abhängig sein

Christian Rath
  • Di, 17. April 2018, 16:40 Uhr
    Wirtschaft

Staatliche Gerichte dürfen die Einstellungspraxis der Kirchen kontrollieren. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur noch Bedingung für eine Stellenvergabe sein, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Das hat der EuGH entschieden.

Kirchliche Arbeitgeber dürfen laut EuGH die Konfession nicht immer einfordern.  | Foto: dpa
Kirchliche Arbeitgeber dürfen laut EuGH die Konfession nicht immer einfordern. Foto: dpa
Arbeitgeber mit kirchlichem Hintergrund dürfen nicht frei bestimmen, bei welchen Tätigkeiten ein Mitarbeiter Kirchenmitglied sein muss. Diese entschied jetzt der Europäische ...

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