Staatliche Gerichte dürfen die Einstellungspraxis der Kirchen kontrollieren. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur noch Bedingung für eine Stellenvergabe sein, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Das hat der EuGH entschieden.
Arbeitgeber mit kirchlichem Hintergrund dürfen nicht frei bestimmen, bei welchen Tätigkeiten ein Mitarbeiter Kirchenmitglied sein muss. Diese entschied jetzt der Europäische ...