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Juristische Mittel fürs Baugebiet

Martin Pfefferle
  • Do, 09. Oktober 2014
    Heitersheim

     

Nach einer kontroversen Debatte stimmt der Heitersheimer Gemeinderat mehrheitlich einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung zu.

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Mit einer Werbetafel wird an der B3 ein großes Gewerbegrundstück angeboten. Nun zeigt die Stadt Interesse und will mit einer im Gemeinderat umstrittenen Satzung den Verkauf an andere Interessenten verhindern. Foto: martin pfefferle/BZ-Grafik/RE

HEITERSHEIM. Eine mehrheitliche Entscheidung des Gemeinderats, bei fünf Gegenstimmen – spektakulär klingt das nicht. Doch die Debatte um eine konkrete Vorkaufsrechtssatzung für ein etwa 9500 Quadratmeter großes Grundstück an der B 3 war emotional und spaltete das Gremium. Die CDU-Fraktion stimmte geschlossen gegen den Verwaltungsvorschlag, alle anderen Stadträte folgten dem Vorschlag von Bürgermeister Martin Löffler.

Wer aus Richtung Süden nach Heitersheim kommt, der kennt das riesige Werbeschild schon seit einigen Wochen. Die Immobilienfirma Stauss aus Freiburg bewirbt ein beinahe ein Hektar großes Grundstück mit Gewerbehalle. Bislang produziert dort die Firma ...

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