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Justiz belässt es bei Geldauflage gegen Fleischer

Franz Dannecker
  • Mi, 30. Juni 2010
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Der CDU-Landtagsabgeordnete muss fünfstellige Summe an die Staatskasse bezahlen / Verfahren wird damit endgültig eingestellt.

Markus Riesterer  | Foto: Bury
Markus Riesterer Foto: Bury

LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Nach fast eineinhalbjähriger Ermittlung hat jetzt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Politiker Gundolf Fleischer wegen Untreue und anderen Vorwürfen abgeschlossen. Fleischer, ehemaliger langjähriger Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald, ehemaliger Staatssekretär in mehreren Landesregierungen und noch bis März kommenden Jahres Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Breisgau, soll einen Geldbetrag in fünfstelliger Höhe an die Staatskasse zahlen, dann, so das Angebot der Staatsanwaltschaft, wird das Verfahren eingestellt.

Das Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen, gilt auch für Markus Riesterer, der von Mai 2007 bis Dezember 2008 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes war und der mit einer Selbstanzeige das Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden erst auslöste. Er soll eine vierstellige ...

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