Justiz sieht kein Sexualdelikt

Der Vergewaltigungsprozess gegen einen jungen Mann aus Lahr endet mit einer Verwarnung.
. Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Beleidigungen, Körperverletzung und Drohung – das ist einem zum Tatzeitpunkt 20-jährigen arbeitslosen Lahrer vorgeworfen worden. Eine damals 18-Jährige soll die Geschädigte gewesen sein. Nach dem zweiten Verhandlungstag am Landgericht Offenburg blieb nur eine Verwarnung übrig.