Um die Klärung eines Unfallschadens geht es derzeit vor dem Amtsgericht Bad Säckingen. Fraglich ist, ob der Verursacher zur Tatzeit betrunken war. Foto: Christin Klose (dpa)
RICKENBACH. Ein 61 Jahre alter Angeklagter muss sich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Weil noch Nachermittlungen hinsichtlich der Alkoholisierung notwendig ...