Im Oktober 1950 nahm der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Arbeit auf, parallel dazu startete auch die Bundesanwaltschaft. Zum Geburtstag gab es eine Sondersendung im SWR-Fernsehen.
Karlsruhe war nicht immer die "Residenz des Rechts". Erst in den 1950er-Jahren hat sich dieser Titel eingebürgert. Davor – im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und im NS-Staat – saß das Reichsgericht ja in Leipzig. Doch nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte Leipzig zur DDR. Und für das bundesdeutsche Nachfolgegericht musste ein neuer Standort im Westen gefunden ...