Karlsruhe korrigiert Kirchhof
Verfassungsgericht: Steuersätze können in der Summe über fünfzig Prozent liegen / Hohe Einkommen dürfen hoch besteuert werden.
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KARLSRUHE. Seit Paul Kirchhof am Bundesverfassungsgericht ausgeschieden ist, urteilt Karlsruhe wieder deutlich staatsfreundlicher. In einem gestern bekannt gegebenen Beschluss beseitigte das Gericht den so genannten Halbteilungsgrundsatz, der Bürger vor hohen Steuerbelastungen schützen sollte. Erfunden hatte diesen Grundsatz einst Paul Kirchhof.
Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer-Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen geklagt, das 1994 umgerechnet rund 310 000 Euro verdient hatte. Für die Einkommensteuer verlangte der ...