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Karlsruhe muss Hartz-IV-Sätze für Kinder prüfen

Christian Rath
  • Mi, 28. Januar 2009
    Wirtschaft

     

Bundessozialgericht hält einheitlichen Satz von 211 Euro für verfassungswidrig

Reicht der Hartz-Regelsatz für eine ausgewogene Ernährung?  | Foto: ddp
Reicht der Hartz-Regelsatz für eine ausgewogene Ernährung? Foto: ddp
KASSEL. . Das Bundessozialgericht hat den Hartz IV-Regelsatz für Kinder als verfassungswidrig eingestuft und das Bundesverfassungsgericht um Prüfung gebeten. Eine endgültige Entscheidung dürfte erst in einigen Monaten, vielleicht sogar erst in einigen Jahren erfolgen.
Laut Gesetz erhalten arbeitssuchende Erwachsene ein ...

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