Bundessozialgericht hält einheitlichen Satz von 211 Euro für verfassungswidrig
KASSEL. . Das Bundessozialgericht hat den Hartz IV-Regelsatz für Kinder als verfassungswidrig eingestuft und das Bundesverfassungsgericht um Prüfung gebeten. Eine endgültige Entscheidung dürfte erst in einigen Monaten, vielleicht sogar erst in einigen Jahren erfolgen.
Laut Gesetz erhalten arbeitssuchende Erwachsene ein ...