Kaum Strafen bei Hartz IV

Über Sanktionen gegen Arbeitsunwillige wird viel diskutiert / Aber es werden nur wenige verhängt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Vor neun Monaten verschärfte die Bundesregierung die Strafen für arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger. Wer einen Job ablehnt, bekommt ein Drittel der Hilfe gekürzt, wer sich drei mal weigert, erhält keinen Cent mehr. Während Politiker und Ökonomen über noch frühere und härtere Strafen diskutieren, zeigt ein Blick in die Praxis ein völlig anderes Bild. Gerade vier von 100 Hartz-IV-Empfängern werden staatliche Leistungen gekürzt.

Das belegen Daten der für Baden-Württemberg zuständigen Arbeitsagentur. "Verglichen mit der öffentlichen Debatte", sagt ein hochrangiges Mitglied der Arbeitsagentur in Stuttgart, "ist die Zahl der Sanktionen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel