Kaum Strafen bei Hartz IV
Über Sanktionen gegen Arbeitsunwillige wird viel diskutiert / Aber es werden nur wenige verhängt.
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FREIBURG. Vor neun Monaten verschärfte die Bundesregierung die Strafen für arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger. Wer einen Job ablehnt, bekommt ein Drittel der Hilfe gekürzt, wer sich drei mal weigert, erhält keinen Cent mehr. Während Politiker und Ökonomen über noch frühere und härtere Strafen diskutieren, zeigt ein Blick in die Praxis ein völlig anderes Bild. Gerade vier von 100 Hartz-IV-Empfängern werden staatliche Leistungen gekürzt.
Das belegen Daten der für Baden-Württemberg zuständigen Arbeitsagentur. "Verglichen mit der öffentlichen Debatte", sagt ein hochrangiges Mitglied der Arbeitsagentur in Stuttgart, "ist die Zahl der Sanktionen ...