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Kein Beweis für Brandstiftung

  • Mo, 17. Juli 2006
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Amtsgericht Staufen stellte Verfahren gegen Tankwagenfahrer gegen eine Auflage ein.

STAUFEN. Das Verfahren gegen einen 59-jährigen Fahrer eines Tankwagens endete vor dem Amtsgericht Staufen mit der Einstellung, gegen eine Auflage. Der Vorwurf fahrlässiger Brandstiftung konnte in der Verhandlung vor allem aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht erhärtet werden.
Das Gericht entschied, dass der Angeklagte als Auflage 800 Euro in ...

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