Flugreisende haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn ihr Flug wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft verschoben wird. Das urteilte der Bundesgerichtshof.
Geklagt hatten zwei Lufthansa-Passagiere, die wegen eines Streiks der Pilotenvereinigung Cockpit im Februar 2010 mehrere Tage in ...