Bundesgerichtshof
Kein Geld zurück bei Flugannullierung wegen Streiks
Flugreisende haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn ihr Flug wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft verschoben wird. Das urteilte der Bundesgerichtshof.
Di, 21. Aug 2012, 12:40 Uhr
Wirtschaft
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