Kein Schuldspruch aus Mangel an Beweisen

BZ-Plus Jungen Lahrern kann eine Erpressung nicht nachgewiesen werden.  

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Weil sich vor allem die Anzeigeerstatter in Widersprüche verstrickten und manche der von ihnen geschilderten Vorgänge nicht plausibel klangen, blieb dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Offenburg nichts anderes übrig, als zwei junge Männer aus Lahr nach dem zweiten Prozesstag vom Vorwurf ...

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