Kein Strauß am Sonntag

Das neue Ladenschlussgesetz verärgert die Blumenhändler und manchen Bäcker heftig.  

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LAHR. Wer am Ostersonntag – wie seit Jahren gewohnt – seinen Frühstückstisch mit Wecken vom Bäcker und vielleicht sogar mit ebenso frischen Blumen vom Händler um die Ecke schmücken möchte, wird in diesem Jahr eine herbe Enttäuschung erleben. Das von der Landesregierung beschlossene neue Ladenschlussgesetz schreibt vor, dass Einzelhändler am Oster- und Pfingstsonntag sowie am ersten Weihnachtsfeiertag ihre Läden künftig prinzipiell geschlossen lassen müssen.

Was auf den ersten Blick wie ein schlechter Witz aussieht, ist für die Betroffenen bittere Realität – von der so mancher bis zu unserem Anruf noch nicht einmal etwas gewusst hat. "Völlig überrascht" zeigte sich beispielsweise ...

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