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Keine Abweichung zu Lasten der Kunden

Bernd Kramer
  • & unseren Agenturen

  • Do, 15. Juli 2010
    Wirtschaft

Gaspreiserhöhungen sind nicht rechtens, wenn Anpassungsklauseln Energieversorger bevorzugen.

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE für klagende Sondervertragskunden teilweise für unwirksam erklärt. Das am Mittwoch verkündete Urteil ...

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