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Keine Beweise für alleinige Schuld an Fischsterben

  • Mi, 06. November 2002
    Waldshut-Tiengen

     

Amtsgericht Waldshut-Tiengen verurteilt Landwirt aber zur Zahlung von 350 Euro wegen Gewässerverunreinigung.

KREIS WALDSHUT (mae). Keine Beweise für die alleinige Schuld eines Landwirts an einem Fischsterben in zwei privaten Weihern im Oktober vorigen Jahres im nordöstlichen Kreisgebiet fand das Amtsgericht ...

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