Keine Bußgelder für schwarzen Block
Das Bundesverfassungsgericht setzt Teile des bayerischen Versammlungsgesetzes wegen schwerer Bedenken vorläufig außer Kraft
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Mit einem Eilbeschluss reagierten die Richter auf eine Klage der bayerischen Opposition. So darf militant gekleideten Demonstranten vorerst nicht mit Bußgeldern gedroht werden.
Seit der Föderalismusreform von 2006 können die Bundesländer eigene Versammlungsgesetze beschließen. Bayern war das erste Bundesland, das die neue Befugnis für eine umfassende Verschärfung nutzte. Veranstalter haben seit vergangenem Herbst mehr ...