Keine Haft für Vergewaltiger

37-Jähriger verging sich an einer Prostituierten / Gericht spricht Bewährungsstrafe aus.  

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Leicht war es für das Gericht nicht, eine Entscheidung zu fällen. Am Ende von zwei Verhandlungstagen und nach langen Beratungspausen verkündete der vorsitzende Richter das Urteil mit dem Hinweis, dass ein anderes Gericht vielleicht andere Wertmaßstäbe gesetzt hätte. Das Freiburger Landgericht entschied sich für eine milde Strafe und ließ einen Mann mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davonkommen. Im Sommer vergangenen Jahres hatte er eine Prostituierte vergewaltigt.

Es war ein schöner Sommertag an jenem Mittwoch Ende August 2006. Weil es heiß war, trug der Angeklagte nur eine kurze Hose, als er auf einem Freiburger Parkplatz zu einer Prostituierten ging, die dort ihre Dienste anbot. Schon mehrfach ...

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