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"Keine Reaktion von Passanten auf Hilferufe"

  • Mo, 07. Oktober 2013
    Schönau

48-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt / Messerattacke gegen Ex-Mann im Juni 2012 auf dem Parkplatz beim Schönauer Freibad.

In der Schönauer Schwimmbadgaststätte ...nach dem Messerstich einen Notruf ab.   | Foto: archivbild: Sattelberger
In der Schönauer Schwimmbadgaststätte setzte die Angeklagte nach dem Messerstich einen Notruf ab. Foto: archivbild: Sattelberger

SCHÖNAU/BAD SÄCKINGEN. Am 2. Juni 2012 um 9 Uhr, einem sonnigen Samstagmorgen, sticht eine Frau auf dem Parkplatz des Schönauer Freibades einen Mann nieder. Die neun Zentimeter lange Messerklinge steckt bis zum Schaft im Bauch des Mannes. Vor dem Schöffengericht Bad Säckingen musste sich die 48-Jährige nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Bei dem 57 Jahre alten Opfer handelt es sich um den Ex-Mann der Angeklagten.

Die Frau zieht nach der Attacke das Messer wieder heraus, klappt die blutverschmierte Waffe zusammen und steckt sie zurück in ihre Tasche. Sie läuft zur Schwimmbadgaststätte und setzt einen Notruf ab. Bei der Polizei wird das Vorkommnis als "Beziehungstat" registriert. Die zehn Jahre dauernde Beziehung sei geprägt gewesen von Demütigungen, Schlägen und Tritten, von Machtdemonstrationen und ...

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