Keine Regel für alle Fälle

Bundesgerichtshof: Urlauber haben nicht immer Anspruch auf kostenlose Stornierung einer Reise.  

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Manchmal kann man eine Reise absagen, ohne Gebühren zahlen zu müssen.  | Foto: Jens Büttner (dpa)
Manchmal kann man eine Reise absagen, ohne Gebühren zahlen zu müssen. Foto: Jens Büttner (dpa)

. Gerade in den ersten Corona-Monaten haben viele Urlauber ihre Buchung zurückgezogen – wann geht das kostenlos, wann werden Stornogebühren fällig? Pauschal beantworten lässt sich das nicht, wie die ersten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag zeigen. In Kombination mit der Art der Reise können Alter und Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Entscheidend sind aber immer die genauen Umstände im Einzelfall. (Aktenzeichen X ZR 66/21, X ZR 84/21 und X ZR 3/22)

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dem Reiseveranstalter steht allerdings eine "angemessene Entschädigung" zu – die Stornogebühren. Ein kostenfreier Rücktritt ist im Gesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: nämlich dann, "wenn am Bestimmungsort ...

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