Keine Steuern auf Scheingewinne
Bundesfinanzhof gibt Opfern von Anlagebetrügern mit ihren Klagen gegen örtliche Finanzämter recht.
Bei Anlagebetrügern sind Schneeballsysteme ein beliebtes Geschäftsmodell. Ihren Opfern bringt das oft einen doppelten Verlust: Erst ist das Geld weg, dann will das Finanzamt die Scheingewinne besteuern. Doch Deutschlands höchstes Finanzgericht springt den Opfern jetzt bei.
Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen keine Steuern gezahlt werden – sofern die Betrüger ihren geprellten Kunden vorgegaukelt haben, dass sie die Kapitalertragsteuer ...