Keine Strafe für Fußtritt

VOR GERICHT: 53-Jähriger tritt Jungen aus Versehen/ Auch Vater ist mit Einstellung einverstanden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ST. BLASIEN. Erfolg mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte ein 53-jähriger Arbeitsloser. Der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ließ sich letztlich nicht beweisen. Die Direktorin des Amtsgerichtes St. Blasien, Susanne Lämmlin-Daun, stellte das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem ein.

Im vergangenen Jahr kam es kurz vor Weihnachten im Bereich der Unterführung zwischen Christuskirche und oberem Kurpark zu einem Vorfall, der Angeklagte soll einem neunjährigen Jungen mit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel