Einrichtungsbezogene Impfpflicht
"Keine vorauseilende Freistellung" von Ungeimpften im Ortenau-Klinikum

Das Ortenau-Klinikum stellt sich in Sachen Impfpflicht hinter seine Beschäftigten. Es werde keine "vorauseilenden"Freistellungen geben. Das Gesundheitsamt muss aber ohnehin jeden Einzelfall prüfen.
Von Mitte März an tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Kraft. Viele Akteure befürchten dadurch eine Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen und sehen für die Umsetzung große Rechtsunsicherheiten. Das Ortenau Klinikum kündigt an, dass es ...