Keine wirkliche Einsicht

BZ-Plus Ein 20 Jahre alter Mann muss wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht verantworten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Nicht ganz unerheblich sind die Folgen, die sein Konsum von Marihuana für einen 20-jährigen Mann nach sich zieht: Wegen des Erwerbs in vier Fällen und des Besitzes von Betäubungsmitteln in einem Fall musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richterin Susanne Lämmlin-Daum verwarnte den Angeklagten und erlegte ihm die Zahlung von 250 Euro sowie die Teilnahme an einem Trainingskurs Drogencheck, ein Konsumverbot und die Abgabe von zwei Urinproben auf.

Dem angeklagten jungen Mann, er ist derzeit auf der Suche nach einer Arbeitsstelle, war vorgeworfen worden, in der Zeit von Anfang Juni 2019 bis Januar 2020 in vier Fällen zwischen zwei und zehn Gramm Marihuana erworben ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel