Urteil aus Karlsruhe
Kirche darf Arbeitnehmern aus sittlichen Gründen kündigen
Das Bundesverfassungsgericht hat die staatliche Kontrolle des kirchlichen Arbeitsrechts eingeschränkt. Wie schwerwiegend ein Verstoß gegen religiöse Vorgaben ist, dürfen nur die Kirchen und ihre Einrichtungen entscheiden.
Fr, 21. Nov 2014, 6:56 Uhr
Wirtschaft
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