Das Bundesverfassungsgericht hat die staatliche Kontrolle des kirchlichen Arbeitsrechts eingeschränkt. Wie schwerwiegend ein Verstoß gegen religiöse Vorgaben ist, dürfen nur die Kirchen und ihre Einrichtungen entscheiden.
Derartige Wertungen dürften von staatlichen Gerichten nicht relativiert werden. Konkret ging es um den Fall eines Arztes, der als Chefarzt am katholischen Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf ...