Kläger haben gute Aussichten, das Absaugen des giftigen Krebsgrabens nicht zahlen zu müssen
Bei der Anordnung, den Kappler Krebsgraben zu sanieren, sind dem Landratsamt womöglich Formfehler unterlaufen. Das deutete das Verwaltungsgericht an. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben gute Aussichten, die Kosten nicht tragen zu müssen.
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Auslöser für das Einschreiten des Landratsamtes war eine rote Giftfracht vor fünfeinhalb Jahren in der Brugga, die östlich von Freiburg in die Dreisam fließt. Informiert von den Anwohnern, ermittelte die Staatsanwaltschaft und ließ ein Gutachten erstellen. Ergebnis: erschreckend hohe Werte für Arsen, ...