Verwaltungsgerichtshof
Klage gegen das Verbot der Zweckentfremdung in Freiburg scheitert

Das Grundgesetz schütze nicht die Chance, mit Eigentum maximalen Profit zu erzielen. Das ist laut Verwaltungsgerichtshof ein Grund, warum Freiburgs Satzung zum Schutz von Wohnraum rechtens ist.
Wohnraum in Ferienwohnungen oder gewerbliche Flächen umzuwandeln bleibt in Freiburg verboten. Ein Geschäftsmann, der mehrere Objekte in der Stadt besitzt, ist mit seinem Versuch gescheitert, die Zweckentfremdungssatzung zu kippen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt: Maximalen Profit zu erzielen, sei verfassungsrechtlich nicht geschützt.
Die jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim hatten in der Stadtverwaltung für böse Überraschungen gesorgt. Da ging es ums neue Stadion und die verhängten Verbote ...
Die jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim hatten in der Stadtverwaltung für böse Überraschungen gesorgt. Da ging es ums neue Stadion und die verhängten Verbote ...