Falschparker müssen für Abschleppkosten in Höhe von 250 Euro aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, indem es die Klage einer Autofahrerin abwies. Sie hatte ihren Wagen im Sedanquartier verbotswidrig abgestellt.
Die Abschleppaktion des Amts für öffentliche Ordnung im Sedanquartier ist rechtens. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht Freiburg gekommen. Es ...