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Klare Regeln für Feuerökologie

  • Mi, 06. November 2002
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Auftakt zu Infoveranstaltungen rund um den Kaiserstuhl / Appell an alle Winzer, die Vorschriften strikt einzuhalten.

SASBACH-JECHTINGEN/ KAISERSTUHL. Das Abbrennen von Böschungen bleibt nach dem Naturschutzgesetz weiterhin verboten - mit einer Ausnahme: Am Kaiserstuhl dürfen Winzer im Rahmen eines Pilotprojekts in den nächsten vier Jahren Feuer zur Böschungspflege unter bestimmten Vorschriften einsetzen. Voraussetzung ist allerdings die Teilnahme an einer der Informationsveranstaltungen, die in den nächsten Wochen am ganzen Kaiserstuhl stattfinden. Den Auftakt bildete am Montag die Veranstaltung in Jechtingen.

Mehr als 100 Winzerinnen und Winzer waren gekommen, um sich zu informieren, wann, wo und wie künftig Feuer eingesetzt werden darf, um Böschungen vor Verbuschung und wildem Wachstum zu schützen. Sollte das Projekt am Kaiserstuhl Erfolg haben, will das Land entscheiden, ob auch in anderen Gebieten Feuer zur Böschungspflege eingesetzt werden darf. Dass der Erfolg des Projekts aber ganz ...

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