Klau, zwei, eins – meins!

Richter spricht einen Ebay-Kunden frei, der ein gestohlenes Navigationsgerät ersteigert hatte.  

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PFORZHEIM (AFP/dpa). Ein Schnäppchen bei Ebay weit unter Neuwertpreis rechtfertigt nicht den Vorwurf der Hehlerei gegen den Käufer, wenn sich die Auktionsware als gestohlen erweist. Das Landgericht Karlsruhe sprach am Freitag einen Software-Ingenieur frei, der in ...

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