Klöckner fordert besseren Schutz vor Cyberangriffen
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"Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist", so Klöckner. Diese Informationen darf der Verfassungsschutz laut Klöckner nicht übermitteln. "Daher brauchen wir ein Bundestagspolizeigesetz." In der vorherigen Legislaturperiode war es nicht gelungen, ein Bundestagspolizeigesetz zu erlassen.