Kurierbranche
Knochenjob Paketdienstzusteller: Wenig Geld und Zeit, viel Stress und Kontrolle
Viele Fahrer von Paketdiensten arbeiten unter Mindestlohnniveau und ohne ausreichenden Schutz. Warum gesetzliche Vorgaben gefordert werden.
dpa
Mi, 26. Nov 2025, 19:00 Uhr
Wirtschaft
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Für die Schnäppchenjäger ist diese Woche etwas ganz Besonderes: Black Friday verspricht etliche Rabatte. Das nehmen der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg, Verdi sowie das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität zum Anlass, um auf die oft schwierigen Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienst-Branche (KEP) aufmerksam zu machen. In diesem Bereich arbeiten im Südwesten nach Verdi-Schätzungen etwa 40.000 Männer und Frauen.
Der Arbeitsalltag sei häufig geprägt von extremem Zeitdruck, prekären Arbeitsverhältnissen und systematischen Rechtsverstößen – insbesondere bei Subunternehmen, teilte der DGB in Stuttgart mit. "Überdurchschnittlich betroffen sind migrantische Beschäftigte, denen Löhne vorenthalten oder grundlegende arbeitsrechtliche Standards verweigert werden." Viele Fahrerinnen und Fahrer seien tagtäglich zehn bis zwölf Stunden unterwegs, oft ohne echte Pausen, unter permanenter Kontrolle und teilweise unter Mindestlohnniveau.
Umsetzung der 20-Kilo-Grenze gefordert
Eine am Dienstag in Berlin vorgestellte Verdi-Umfrage unter mehreren tausend Mitarbeitern ergab: Sie müssen häufig länger arbeiten als erlaubt, haben zu wenig Pausen und müssen bei der Qualität ihrer Arbeit bisweilen Abstriche machen, um das Arbeitspensum überhaupt zu schaffen. Die Vize-Chefin des DGB, Maren Diebel-Ebers, kritisierte: "Wir brauchen endlich gesetzliche Vorgaben, die das Outsourcing begrenzen und die Rechte der Beschäftigten wirksam schützen."
Eine schon länger erhobene Forderung der Gewerkschaften ist, die 20-Kilo-Grenze bei der Ein-Personen-Zustellung umzusetzen. Die frühere Ampel-Regierung hatte so eine Regelung auf den Weg gebracht, in den Wirrungen des Ampel-Endes ist sie aber auf der Strecke geblieben. Die 20-Kilo-Grenze steht zwar im Gesetz, aber nur als leere Hülle: Sie greift erst, wenn eine ergänzende Verordnung verabschiedet wird. Darin soll stehen, mit welchen technischen Hilfsmitteln eine Ein-Personen-Zustellung eines schwereren Pakets doch noch zulässig wäre.